Pädiatrie im Weiterbildungsverbund Nordwest

Herzlich willkommen!

Haben Sie Interesse, sich in Ihrer Weiterbildung zum Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin sowohl mit der stationären als auch mit der ambulanten Versorgung von pädiatrischen Patienten auseinanderzusetzen? Oder spielen Sie sogar mit dem Gedanken, sich nach Ihrer Facharztprüfung niederzulassen?

Dann möchten wir Ihnen die Weiterbildung im „Weiterbildungsverbund Pädiatrie Nordwest“ ans Herz legen. Wir bieten Ihnen eine optimal verzahnte Weiterbildung, die zeitlich, örtlich und inhaltlich lückenlos integriert ist. Dies wird durch die enge Kooperation der teilnehmenden Praxen und Kliniken gewährleistet.

Pädiatrischer Weiterbildungsverbund Nordwest

Ihre komplette Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in unserer Region

Um die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auch in Zukunft sicherzustellen, benötigen wir hervorragend ausgebildete Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Dies erfordert schon heute innovative und durchdachte Konzepte für die Aus- und Weiterbildung.

Mit der Einführung der neuen Weiterbildungsordnung hat sich die kompetenzbasierte Weiterbildung grundlegend verändert. Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch gezielt Handlungskompetenzen aufzubauen.

Das Praxisnetz Pädiatrie Nordwest ist ein Verbund weiterbildungsermächtigter niedergelassener Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in Niedersachsen, die in der ambulanten Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen tätig sind und ihren Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten möchten. Ziel der Gründung des Praxisnetzes Pädiatrie Nordwest ist die Zusammenarbeit zwischen den in dem Praxisnetz organisierten niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten mit den Kinderkliniken. In diesem soll eine kontinuierliche und vollständige Weiterbildung im Fachgebiet Pädiatrie für die gesamte Weiterbildungszeit von fünf Jahren angeboten werden, um die Weiterbildung im Fachgebiet Pädiatrie für die/den Ärztin/Arzt in Weiterbildung attraktiver zu gestalten. Damit wird ein Beitrag geleistet, die ambulante pädiatrische Versorgung langfristig zu sichern.

Diese Plattform soll dabei helfen, über Inhalte, Angebote und Ansprechpartner dieser Initiativen zu informieren

kontakt@pwnw.de

info@verbundweiterbildung-pädiatrie-nordwest.de

Unser Ansprechpartner Stephan Hübner

Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Kindergastroenterologie
Sprecher für das Praxisnetz Pädiatrie Nordwest

Weitere Ansprechpartner Weiterbildung

Ärztekammer Niedersachsen 


Fragen zur Anerkennung von Weiterbildungszeiten, der Beantragung von Weiterbildungsberechtigungen, geforderten Weiterbildungsinhalten und allen weiteren Fragen zur Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin in Niedersachsen finden sich bei der Ärztekammer unter


Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen 

Fragen zur Förderung der Weiterbildung und der Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung:

Ansprechpartner in der KVN für Weiterbildungsassistent*innen und Medizinstudierende

Herr von Engelhardt: thilo.engelhardt@kvn.de

Kooperationsvereinbarung zum Beitritt

Praxen im Pädiatrischen Weiterbildungsverbund Nordwest

Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Varel
Dr. med. Rupert L. Dernick
Friedrich-Ebert-Str 14a
26316 Varel
anmeldung-dernick@ewe.net

Kinderarztpraxis Ganderkesee 
Kirsten Göddertz, Dr. med. Birthe Rossius 
Immerweg 6, 27777 Ganderkesee 
praxis@kinderarzt-ganderkesee.de 

Praxis für Kinder- und Jugendmedizin 
Dres. med. Frank Mönter und Jessica Rahne (angestellte Ärztin) 
Lambertistr. 61 
26121 Oldenburg 
info@kinderarzt-moenter.de 

Praxis für Kinder- und Jugendmedizin 
Sebastian Pfahl, Marie Theilmann, Julia Looschen  
Petersfelderstr 16 
49681 Garrel  
kontakt@kinderarzt-garrel.de 

Praxis für Kinder- und Jugendmedizin 
Sebastian Pfahl, Marie Theilmann, Julia Looschen  
Antoniusplatz 4, 49661 Cloppenburg 
kontakt@kinderarzt-garrel.de 

Kinder und Jugendarztpraxis Dr Beate Poggemann 
Dr. Beate Poggemann 
Pingel-Anton-Platz 7 
49661 Cloppenburg 
praxis@poggemann.net 

Kinderarztpraxis Hude 
Carsten Vocke, Philine Merker 
Stöverskamp 19 
27798 Hude 
info@kinderarzt-hude.de 

Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendmedizin 
Dr. Stefanie Walther 
Langenhof 26 
26160 Bad Zwischenahn 
dr.stefanie.walther@kinderaerzte-bad-zwischenahn.de 

 

Kinder- und Hausarztpraxis  
Dr. Barbara Wickenburg-Ennen 
Menkestr. 47, 26419 Schortens 
www.kinder-und-hausarztpraxis.de 

Kliniken im Pädiatrischen Weiterbildungsverbund Nordwest 

Delme Klinikum Delmenhorst, Kinderklinik 
Dr. Matthias Viemann 
Wildeshauserstraße 92 
27753 Delmenhost 
anmeldung.kinderklinik@delme-klinikum.de 

Praxisprofil für Kinder- und Jugendarztpraxis in der Verbundweiterbildung 
Dr. Datta, Dr. Brosig, K. Heilenkötter

Bahnhofstr. 21; 28816 Stuhr
info@kinderarzt-stuhr.de

Praxisprofil für Kinder- und Jugendarztpraxis in der Verbundweiterbildung
Dr. Wilfried Lüdeking Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Wilfried Lüdeking
Posthalterslohne 1, 26506 Norden
Wluedeking@aol.com

Praxisprofil für Kinder- und Jugendarztpraxis in der Verbundweiterbildung

MediKids MVZ
Weiterbildngsermächtigte:Dr. Joseph Schlarmann, Dr. Maria Soika
Marienstraße 11, 49377 Vechta
r.bloemer@medikids-mvz.de

Praxen und Kliniken im Weiterbildungsverbund

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie erfolgt die Vergütung und wie ist der Urlaubsanspruch?
Die Weiterbildung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für Ärzte (TV Ärzte an kommunalen Krankenhäusern), wobei sowohl die Vergütung als auch der Urlaubsanspruch entsprechend den Regelungen des Tarifvertrags festgelegt werden. Letztlich gültig ist der individuell abgeschlossene Arbeitsvertrag.

Nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte) haben Assistenzärzte in der Regel Anspruch auf 3 Fortbildungstage pro Jahr, sofern dies nicht anders im individuellen Vertrag oder in spezifischen Regelungen der jeweiligen Praxis festgelegt ist. Diese Tage können für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen genutzt werden. 

Es ist jedoch wichtig, die genaue Regelung im geltenden Tarifvertrag sowie im Arbeitsvertrag zu prüfen, da es je Praxis Unterschiede geben kann. 

Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Fachgesellschaften, den Regelungen des Tarifvertrags sowie den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in der Weiterbildungsvereinbarung zu überprüfen. Insbesondere bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten, wie diese Zeiten angerechnet werden, sollte der Kontakt zur zuständigen Ärztekammer oder der Personalabteilung der Klinik gesucht werden.

Seit 2016 besteht in Niedersachsen die Möglichkeit, die ambulante Weiterbildung in der Pädiatrie zu fördern. Derzeit beträgt die Förderhöhe 5900 Euro pro Monat für eine volle Stelle (38,5 Stunden oder mehr).  

Nach § 75a SGB V werden in Deutschland insgesamt 1.000 Facharztstellen gefördert, wovon in Niedersachsen eine bestimmte Anzahl, darunter auch Stellen in der Pädiatrie, zur Verfügung steht. Um von dieser Förderung zu profitieren, muss ein Antrag auf Anstellung einer Weiterzubildenden oder eines Weiterzubildenden sowie ein Antrag auf Förderung der Weiterbildung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen vom Weiterbildenden gestellt werden. 

Ein Abordnungsvertrag wird zwischen der Klinik und der Praxis geschlossen, wobei der Arbeitsvertrag der/ des Weiterzubildenden mit der Klinik weiterhin in Kraft bleibt. Die Vorteile bestehen darin, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung entweder vollständig in der Praxis tätig sein oder zusätzlich zu ihrer klinischen Tätigkeit mit einem definierten Stundenumfang in der Praxis arbeiten können. Dies gewährleistet eine klare rechtliche Grundlage für die Rückkehr in die Klinik und erleichtert die Anerkennung der Weiterbildungszeiten.

Gemäß den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), insbesondere Punkt 1.1.2 Abs. 13 auf Seite 10 der aktuellen Fassung vom 01.09.2019, stellt eine Abordnung keine Arbeitnehmerüberlassung dar, wenn Auszubildende Dritten zu Ausbildungszwecken, beispielsweise im Rahmen eines Ausbildungsverbundes, überlassen werden (weitere Details sind unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-aueg_ba016586.pdf zu finden). 
Ein Rechtsgutachten des auf Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung spezialisierten Anwaltsbüros HK2 aus Berlin, das im Auftrag eines Weiterbildungsverbundes erstellt wurde, kommt zu dem Schluss: „Insgesamt deutet alles darauf hin, dass der Schwerpunkt auf der Ausbildung bzw. Weiterbildung von Assistenzärzten zu Fachärzten liegt. Daher ist diese Konstellation als Ausbildung zu werten. Es handelt sich folglich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung. Die Tätigkeit ist somit nicht genehmigungspflichtig und benötigt keine Erlaubnis gemäß § 1 AÜG. 

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