Haben Sie Interesse, sich in Ihrer Weiterbildung zum Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin sowohl mit der stationären als auch mit der ambulanten Versorgung von pädiatrischen Patienten auseinanderzusetzen? Oder spielen Sie sogar mit dem Gedanken, sich nach Ihrer Facharztprüfung niederzulassen?
Dann möchten wir Ihnen die Weiterbildung im „Weiterbildungsverbund Pädiatrie Nordwest“ ans Herz legen. Wir bieten Ihnen eine optimal verzahnte Weiterbildung, die zeitlich, örtlich und inhaltlich lückenlos integriert ist. Dies wird durch die enge Kooperation der teilnehmenden Praxen und Kliniken gewährleistet.
Um die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auch in Zukunft sicherzustellen, benötigen wir hervorragend ausgebildete Ärztinnen und Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin. Dies erfordert schon heute innovative und durchdachte Konzepte für die Aus- und Weiterbildung.
Mit der Einführung der neuen Weiterbildungsordnung hat sich die kompetenzbasierte Weiterbildung grundlegend verändert. Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch gezielt Handlungskompetenzen aufzubauen.
Das Praxisnetz Pädiatrie Nordwest ist ein Verbund weiterbildungsermächtigter niedergelassener Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in Niedersachsen, die in der ambulanten Grundversorgung von Kindern und Jugendlichen tätig sind und ihren Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten möchten. Ziel der Gründung des Praxisnetzes Pädiatrie Nordwest ist die Zusammenarbeit zwischen den in dem Praxisnetz organisierten niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten mit den Kinderkliniken. In diesem soll eine kontinuierliche und vollständige Weiterbildung im Fachgebiet Pädiatrie für die gesamte Weiterbildungszeit von fünf Jahren angeboten werden, um die Weiterbildung im Fachgebiet Pädiatrie für die/den Ärztin/Arzt in Weiterbildung attraktiver zu gestalten. Damit wird ein Beitrag geleistet, die ambulante pädiatrische Versorgung langfristig zu sichern.
Diese Plattform soll dabei helfen, über Inhalte, Angebote und Ansprechpartner dieser Initiativen zu informieren
kontakt@pwnw.de
info@verbundweiterbildung-pädiatrie-nordwest.de
Fragen zur Anerkennung von Weiterbildungszeiten, der Beantragung von Weiterbildungsberechtigungen, geforderten Weiterbildungsinhalten und allen weiteren Fragen zur Weiterbildung in Kinder- und Jugendmedizin in Niedersachsen finden sich bei der Ärztekammer unter
Fragen zur Förderung der Weiterbildung und der Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung:
Ansprechpartner in der KVN für Weiterbildungsassistent*innen und Medizinstudierende
Herr von Engelhardt: thilo.engelhardt@kvn.de
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Varel
Dr. med. Rupert L. Dernick
Friedrich-Ebert-Str 14a
26316 Varel
anmeldung-dernick@ewe.net
Kinderarztpraxis Ganderkesee
Kirsten Göddertz, Dr. med. Birthe Rossius
Immerweg 6, 27777 Ganderkesee
praxis@kinderarzt-ganderkesee.de
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Dres. med. Frank Mönter und Jessica Rahne (angestellte Ärztin)
Lambertistr. 61
26121 Oldenburg
info@kinderarzt-moenter.de
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Sebastian Pfahl, Marie Theilmann, Julia Looschen
Petersfelderstr 16
49681 Garrel
kontakt@kinderarzt-garrel.de
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Sebastian Pfahl, Marie Theilmann, Julia Looschen
Antoniusplatz 4, 49661 Cloppenburg
kontakt@kinderarzt-garrel.de
Kinder und Jugendarztpraxis Dr Beate Poggemann
Dr. Beate Poggemann
Pingel-Anton-Platz 7
49661 Cloppenburg
praxis@poggemann.net
Kinderarztpraxis Hude
Carsten Vocke, Philine Merker
Stöverskamp 19
27798 Hude
info@kinderarzt-hude.de
Praxisgemeinschaft für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Stefanie Walther
Langenhof 26
26160 Bad Zwischenahn
dr.stefanie.walther@kinderaerzte-bad-zwischenahn.de
Kinder- und Hausarztpraxis
Dr. Barbara Wickenburg-Ennen
Menkestr. 47, 26419 Schortens
www.kinder-und-hausarztpraxis.de
Kliniken im Pädiatrischen Weiterbildungsverbund Nordwest
Delme Klinikum Delmenhorst, Kinderklinik
Dr. Matthias Viemann
Wildeshauserstraße 92
27753 Delmenhost
anmeldung.kinderklinik@delme-klinikum.de
Praxisprofil für Kinder- und Jugendarztpraxis in der Verbundweiterbildung
Dr. Datta, Dr. Brosig, K. Heilenkötter
Bahnhofstr. 21; 28816 Stuhr
info@kinderarzt-stuhr.de
Praxisprofil für Kinder- und Jugendarztpraxis in der Verbundweiterbildung
Dr. Wilfried Lüdeking Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Wilfried Lüdeking
Posthalterslohne 1, 26506 Norden
Wluedeking@aol.com
Praxisprofil für Kinder- und Jugendarztpraxis in der Verbundweiterbildung
MediKids MVZ
Weiterbildngsermächtigte:Dr. Joseph Schlarmann, Dr. Maria Soika
Marienstraße 11, 49377 Vechta
r.bloemer@medikids-mvz.de
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Nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte) haben Assistenzärzte in der Regel Anspruch auf 3 Fortbildungstage pro Jahr, sofern dies nicht anders im individuellen Vertrag oder in spezifischen Regelungen der jeweiligen Praxis festgelegt ist. Diese Tage können für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen genutzt werden.
Es ist jedoch wichtig, die genaue Regelung im geltenden Tarifvertrag sowie im Arbeitsvertrag zu prüfen, da es je Praxis Unterschiede geben kann.
Seit 2016 besteht in Niedersachsen die Möglichkeit, die ambulante Weiterbildung in der Pädiatrie zu fördern. Derzeit beträgt die Förderhöhe 5900 Euro pro Monat für eine volle Stelle (38,5 Stunden oder mehr).
Nach § 75a SGB V werden in Deutschland insgesamt 1.000 Facharztstellen gefördert, wovon in Niedersachsen eine bestimmte Anzahl, darunter auch Stellen in der Pädiatrie, zur Verfügung steht. Um von dieser Förderung zu profitieren, muss ein Antrag auf Anstellung einer Weiterzubildenden oder eines Weiterzubildenden sowie ein Antrag auf Förderung der Weiterbildung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen vom Weiterbildenden gestellt werden.
Gemäß den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), insbesondere Punkt 1.1.2 Abs. 13 auf Seite 10 der aktuellen Fassung vom 01.09.2019, stellt eine Abordnung keine Arbeitnehmerüberlassung dar, wenn Auszubildende Dritten zu Ausbildungszwecken, beispielsweise im Rahmen eines Ausbildungsverbundes, überlassen werden (weitere Details sind unter https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-aueg_ba016586.pdf zu finden).
Ein Rechtsgutachten des auf Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung spezialisierten Anwaltsbüros HK2 aus Berlin, das im Auftrag eines Weiterbildungsverbundes erstellt wurde, kommt zu dem Schluss: „Insgesamt deutet alles darauf hin, dass der Schwerpunkt auf der Ausbildung bzw. Weiterbildung von Assistenzärzten zu Fachärzten liegt. Daher ist diese Konstellation als Ausbildung zu werten. Es handelt sich folglich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung. Die Tätigkeit ist somit nicht genehmigungspflichtig und benötigt keine Erlaubnis gemäß § 1 AÜG.
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